Besuchsregelung
Besuche sind unangemeldet möglich in der Zeit zwischen 9:30 Uhr und 12:30 Uhr und 14:00 Uhr und 16:30 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten sind die Besuche nach wie vor anzumelden.
Besuche sind auf 2 Besuchspersonen pro Tag und Bewohner/ Bewohnerin zu beschränken.
Besucherinnen und Besucher müssen:
- Mund- und Nasenschutz tragen
- Die Abstandsregel von 1,5m beachten
- Hände desinfizieren beim Eintritt ins Haus
- Besuchskarte am Empfang ausfüllen
Sie dürfen sich nicht in Gemeinschaftsbereichen aufhalten. Besuche sind im Bewohner-Zimmer und im Garten der Sinne möglich. Im Garten kann bei Einhaltung der Abstandsregel auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden.
Regelung für unsere Bewohnerinnen und Bewohner
Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses dürfen sich ohne Einschränkungen im Haus bewegen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht mehr erforderlich. Das Einhalten des notwendigen Mindestabstands von 1,5m ist geboten.
Bewohnerinnen und Bewohner, die das Haus verlassen, melden sich bei den Pflegekräften. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Einrichtung ist nach CoronaVO einzuhalten.
Bei Rückkehr in die Einrichtung sind die Hände gründlich zu desinfizieren. Auf das Tragen einer Mund-Nasen-Maske kann verzichtet werden.