Sehr geehrte Angehörige und Betreuer,
liebe Bewohnerinnen und Bewohner,
nach erfolgter Zweitimpfung der Bewohner in unserem Haus am 17ten März sowie der kürzlichen Änderung der Corona-Verordnung erreichen uns immer mehr Nachfragen ob und inwieweit es im Ludwig-Frank-Haus zu Lockerungen der Besuchsregelungen bzw. der Testpflicht kommen wird. Nachstehend möchten wir hierzu Stellung nehmen:
Stand heute sind rund 65 % unserer Bewohner zweimal geimpft worden. Etwa 10 % der Bewohner haben eine Impfung abgelehnt. Bei vielleicht 5 % ist das Impfen aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich. Dies bedeutet, dass wir die erforderlichen 90 % Durchimpfung für eine Erweiterung der täglichen Besucherzahl noch nicht erreicht haben.
Im Hinblick auf das vermehrte Auftreten von Mutationen und der nicht abschließend geklärten Wirksamkeit der Impfungen hiergegen, müssen wir daher weiter ein mögliches Einschleppen des Corona-Virus in unser Haus verhindern.
Ab dem Erhalt dieses Schreibens gelten daher folgende zusammengefassten Regelungen:
Anmeldungen:
➔ Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr über unseren Sozialen Dienst
(07821/9229-1030 oder -1040)
Besuche:
➔ Montag bis Freitag zwischen 9:00 bis 12:30 Uhr sowie 14:00 bis 16:30 Uhr
➔ Entweder 2 Besuche je 1 Person oder ein 1 Besuch mit 2 Personen
➔ Das Wechseln der Wohnbereiche an einem Tag ist abhängig vom Einzelfall
➔ Präsenzzeit in unserem Haus max. 60 Minuten (15 Minuten Schnelltest)
➔ Im Außengelände oder Bewohnerzimmer
➔ Spaziergänge zum Bergfriedhof möglich
Schnelltest:
➔ Immer notwendig (auch bei Impfung)
➔ Offizielle Bescheinigungen von außerhalb möglich (nicht älter als 24 Stunden)
➔ Laientests sowie Spucktests werden nicht angeboten und akzeptiert
Maskenpflicht:
➔ Besucher tragen durchgehend FFP2-Masken (auch bei Impfung)
➔ Bei geimpften Bewohner - in deren Zimmern - ist das Ablegen erlaubt
Quarantäne:
➔ 10 Tage bei Nichtimpfung
Im Hinblick auf diese Regelungen bitte ich Sie, etwaigen Unmut über diese Situation nicht auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übertragen. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir nur umsetzen, was uns durch die Corona-Verordnung vorgegeben wird. Dies dient alles dem Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner.
Falls es in der Zukunft weitere Änderungen gibt, so werden wir Sie Ihnen so zeitnah wie möglich mitteilen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Weiter möchten wir Sie darüber informieren, dass Privatzahler ab dem 1. Mai auf Ihrer Heimkosten-Abrechnung den Punkt „Vergütungszuschlag nach § 84 Absatz 9“ finden werden. Diese Leistung wird rückwirkend zum 1. Januar geltend gemacht und von der Pflegekasse bezahlt. Hintergrund ist, dass mit Beginn 2021 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, mit dem in Deutschland rund 20.000 Pflegehilfskräfte durch die Pflegeversicherungen finanziert werden.
Die für ein Pflegeheim genehmigten Stellen sind abhängig von der Größe des Pflegeheimes bzw. der Anzahl der Bewohner und der jeweiligen durchschnittlichen Pflegegrade. Anteilig werden hierfür im Ludwig-Frank-Haus monatlich 107,38 Euro pro Bewohner und Monat abgerechnet.
Als letztes erneut der Hinweis, dass Sie uns zwecks einfacheren Informationsflusses und besserer Erreichbarkeit unter info.szlahr@awo-baden.de genehmigen können, Ihnen Anschreiben auch per E-Mail zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Wälde
Einrichtungsleitung