Besuche sind telefonisch anzumelden (Sozialer Dienst, Tel. 07821-9229-1030 Mo-Fr).
Die Besuchszeiten sind zwischen 9:30 Uhr und 12:30 Uhr und 14:00 Uhr und 16:30 Uhr, auch am Wochenende.
Besuche sind auf 2 Besuchspersonen pro Tag und Bewohner/ Bewohnerin zu beschränken.
Besucherinnen und Besucher müssen:
- Durchgängig, auch in den Bewohnerzimmern Mund- und Nasenschutz tragen
- Die Abstandsregel von 1,5m beachten
- Hände desinfizieren beim Eintritt ins Haus
- Besuchsformular am Empfang ausfüllen
Sie dürfen sich nicht in Gemeinschaftsbereichen, auch nicht im Foyer, aufhalten. Besuche sind im Bewohner-Zimmer und im Garten der Sinne möglich. Im Garten kann bei Einhaltung der Abstandsregel auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden.
Regelung für unsere Bewohnerinnen und Bewohner
Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses dürfen sich ohne Einschränkungen im Haus bewegen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich, sobald der eigene Wohnbereich verlassenwird. Das Einhalten des notwendigen Mindestabstands von 1,5m ist geboten.
Bewohnerinnen und Bewohner, die das Haus verlassen, melden sich bei den Pflegekräften. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Einrichtung ist nach CoronaVO einzuhalten.
Bei Rückkehr in die Einrichtung sind die Hände gründlich zu desinfizieren.