Willkommen!

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Wir freuen uns Sie im Ludwig-Frank-Haus begrüßen zu dürfen

 

Besuchsregelung ab Dezember

Ab Montag, den 21.12.2020 bis vorläufig zum 12.01.2021 gelten zu den bestehenden allgemeinen Schutzregelungen ergänzende Maßnahmen in unserem Haus. Der Übersichtlichkeit halber
nachstehend die einzelnen Punkte:

  • Besuche sind ab 21.12.2020 nur noch nach vorheriger Anmeldung zwischen 9:30 Uhr und 12:30 Uhr sowie zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr möglich. Abgewichen kann in besonders begründeten Ausnahmen, z.B. im Rahmen von Sterbebegleitung, bei schwersten Erkrankungen oder privaten Sondersituationen des Besuchers.
  • Die Anmeldungen bitten wir werktags vorzugsweise zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr unserer Verwaltung oder über unseren Sozialen Dienst vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten an Feiertagen oder an Wochenende ist keine Anmeldung möglich.
  • Vereinbart werden muss eine feste Besuchszeit, wobei die Präsenzzeit in unserem Haus max. 45 Minuten betragen soll. Zu Beginn lhrer Besuchszeit haben Sie die Möglichkeit, einen Corona-Schnelltest zu absolvieren. Dies macht lhren Besuch im Haus für lhre Angehörigen sicherer und ist vielleicht auch für Sie persönlich eine gewünschte lnformation. Ein negatives Testergebnis entbindet Sie jedoch nicht von der Maskenpflicht im Haus und im Zimmer ihres Angehörigen.
  • Das Tragen von FFP2 Masken ist für alle Besucher verbindlich. Sollte der Besuch ohne diesen Maskentyp ins Haus kommen, kann er für 4,-€ an der Rezeption eine FFP2 Maske erstehen. Unsere Bewohner erhalten sog. OP-Masken, die die Atmung spürbar erleichtern.
  • Es gilt die Regel, dass max. ein Angehörigenbesuch mit max. zwei Angehörigen pro Tag stattfinden soll.
  • Wir weisen dringend darauf hin, dass ein stark erhöhtes lnfektionsrisiko für unsere Bewohnerinnen und Bewohner besteht, wenn Weihnachten bei lhnen zuhause gefeiert wird. Bitte nehmen Sie davon Abstand. Eine festliche Weihnachtsfeier findet in unseren Wohnbereichen statt. Rückkehrende Bewohner müssen 10 Tage in Zimmer- Quarantäne. Die Maßnahme kann erst nach einer Testung nach ca. 4-5 Tagen aufgehoben werden.


Auch wir sind nicht erfreut über die nun erforderliche Verschärfung der Besuchsregelungen. Da dies aber zum Schutz lhrer Angehörigen geschieht und es angesichts der hohen Infektionszahlen und des gravierenden Gesundheitsrisikos unserer Bewohner zwingend erforderlich ist, sind der Mehraufwand für uns und die Einschränkungen für Sie aus unserer festen Überzeugung angemessen und richtig.


Vielen Dank für lhr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen
Stefan Naundorf